Warum sich ein Austausch der alten Heizung auch für andere Immobilien-Eigentümer lohnt.
Staat zahlt fast die Hälfte der Investitionskosten!
Auch für diejenigen, die nicht dazu verpflichtet sind, ist ein Umstieg jetzt attraktiv!
Seit 1. Januar 2020 gibt es eine Austausch-Prämie für Ölheizungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst die Umrüstung mit bis zu 45 Prozent der Investitionskosten. Für eine Maximalförderung muss die neue Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 40 Prozent Zuschuss bekommen Modernisierer für eine Gas-Hybridheizung. Außerdem können Eigentümer neuerdings bis zu 20 Prozent der Kosten für einen Austausch der alten Heizung und andere Energiesparmaßnahmen von der Steuer absetzen.
Quelle: BHW Bausparkasse
Übersicht der Fördermöglichkeiten für den Austausch alter Heizungen
- Der Förderbetrag, der bislang von Leistung der Pelletsheizung abhing, wird auf einen prozentualen Anteil der Investitionskosten umgestellt.
- Den Zuschuss gibt es im Bestand und für Anlagen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider im Neubau. Er beträgt 35 Prozent für Holzzentralheizung oder wasserführende Pelletskaminöfen. 45 Prozent bekommt, wer eine alte, nach der Energieeinsparverordnung nicht austauschpflichtige Ölheizung ersetzt.
- Für Solarwärmeanlagen beträgt der Zuschuss 30 Prozent. Holzzentralheizungen oder wasserführende Pelletskaminöfen, die mit einer förderfähigen Solaranlage kombiniert werden, erhalten 35 Prozent beziehungsweise 45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung.
- Für Hybridanlagen, die aus einer Holzzentralheizung oder einem wasserführenden Pelletskaminofen und einer Gasbrennwertanlage bestehen, liegt der Zuschuss bei 25 Prozent. (Der regenerative Anteil der Hybridanlage muss 30 Prozent betragen.)
- Das Marktanreizprogramm 2020 fördert höchstens mit 50.000 Euro brutto pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und maximal 3,5 Millionen Euro brutto bei Nichtwohngebäuden.
- Die Investitionssumme umfasst alle mit dem Heizungstausch verbundenen Maßnahmen und Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme.
- Ab 2020 werden auch Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt gefördert.
- Der KfW-Teil des Förderprogramms für Anlagen größer 100 Kilowatt läuft 2020 weiter. Laut DEPI dürfte die BAFA-Förderung in der Regel finanziell attraktiver sein. Ausnahmen: Mit Holz befeuerte KWK-Anlagen und Neuanlagen größer 100 Kilowatt ohne Partikelabscheider oder Brennwerttechnik.
- Der APEE-Zusatzbonus entfällt im BAFA-Teil, im KfW-Teil wird es ihn 2020 weiterhin geben.
Weitere Informationen:
Förderung Sanierung – Alle Programme im Überblick
Immobilien Instandhaltung Check
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