Vom Sturm zerstörtes Haus

Sturmschaden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung

Sturmschaden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung – Wir helfen Ihnen bei der Begutachtung und Bewertung!

Sturmschaden – wer zahlt?


Wer nach einem heftigen Sturm wie nach dem Tief „Eberhard“ oder schweren Überschwemmungen vor den Trümmern seines Eigenheims steht, Schäden an Fahrzeugen, Kleidung oder Mobiliar zu beklagen hat, braucht einerseits gute Versicherungen und muss andererseits einiges beachten, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?


Bei Schäden am Haus, am Auto, Kleidung oder Mobiliar haben Sie Anspruch darauf, sofern Sie eine Hausratversicherung besitzen. Wenn der Sturm eine verschlossene Tür eindrückt, der Hagel ein Dach oder die Fassade zerschlägt, Regen Möbel oder Kleidung beschädigt, dann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Dabei muss das Unwetter aber zunächst das Haus beschädigt haben. Falls der Schaden durch ein offenstehendes Fenster entstanden ist, zahlt die Versicherung nicht.

Bei Sturm gilt allerdings die Grundregel: Der Wind muss mit Stärke 8 – das sind mindestens 61 km/h – geweht haben, sonst muss die Versicherung nicht zahlen.

Voraussetzungen für eine Ersatzleistung im Schadensfall:


  • Grundsätzlich müssen Sie den Schadensfall umgehend der Versicherung melden. Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden benannt werden. Damit die Versicherung den Schaden feststellen kann, sollten Sie alles unterlassen, was eine Schadensfestellung erschweren könnte – sonst setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel!
  • Stets wahrheitsgetreue Angaben machen – sicherheitshalber sollten Sie vor Beginn der Aufräumarbeiten Fotos machen und alle Gegenstände, die beschädigt oder zerstört worden sind, auflisten. Gefahrenquellen dürfen vorher entfernt werden.
  • Sollten Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter – der Unwetterschaden ist Sache des Vermieters, der sich die Kosten dann von seiner Versicherung zurückholen muss.


Sturmschäden an Haus oder Wohnung – Wohngebäudeversicherung


Eigenheimbesitzer sollten neben der Feuerversicherung auch eine Sturmversicherung abschließen. Darin eingeschlossen sind sowohl die Kostenübernahme bei Sturmschäden, die durch die direkte Einwirkung des Sturms entstanden sind, aber auch die Folgekosten durch weitere Schäden.

Wenn ein Sturm also Ihr Dach abgedeckt hat und es reinregnet, ist auch der Folgeschaden durch den Regen mitversichert. Dies gilt nicht für im Bau befindliche Gebäude – für die ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig.

Gewitterstürme gehen oft einher mit Hagel und anschließenden Starkregen. Durch Hagel können Dachziegel und Dachfenster beschädigt bzw. zerstört werden, so dass es in der Folge reinregnet.

Schäden an Kleidung und Gegenständen- Hausratversicherung


Wenn Gegenstände Ihres Hausrats durch die Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zahlt die Hausratversicherung – natürlich nur, wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Unwetters im Haus/ in der Wohnung befunden haben.

Ausnahme: Antennen und Markisen, die außen angebracht sind, werden ebenfalls mitversichert. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Schäden durch offen stehende Türen oder Fenster entstanden sind.

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