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Wartung Dach-Eindeckung
Beugen Sie durch regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung Bauschäden vor und sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche ab.
Die Gebäudehülle ist Sommer wie Winter, Tag und Nacht immer extremer werdenden Witterungsbedingungen ausgesetzt. Für den Werterhalt Ihres Hauses und Ihr Wohlbefinden muss der gesamte Aufbau zuverlässig und einwandfrei funktionieren. Bei anderen wertigen Dingen wie dem Auto, aber auch bei der eigenen Gesundheit, sind regelmäßige Checks und Vorsorgen selbstverständlich.
Durch Sturm, Hagel, Starkregen, Frost und Schnee, Erschütterungen und Bewegungen des Baukörpers kann es zu Beschädigungen oder Lockerungen der Dachziegel, Dachsteine, Schiefer, Dach- oder Wellplatten kommen.
Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel im Winter, Kälteschock in anderen Jahreszeiten) greifen die Oberfläche, aber auch das Material in der Substanz an. Dies gilt umso mehr, wenn beispielsweise Solaranlagen auf dem Dach installiert sind, die ihre volle Wirtschaftlichkeit nur bei optimaler Pflege entfalten können.
Mit den Jahren können Rissbildungen und Absprengungen entstehen. Verstopfungen in Dachrinnen und Fallrohren durch Laub führen zu Wasserrückstau. Anschlüsse an Dachdurchdringungen, Einbauteilen und angrenzenden Baukörpern sowie Abschlüsse an Dachrändern werden in ihrer Dichtheit ebenso beeinträchtigt wie die Abdichtung in der Fläche oder über Bewegungsfugen.
Daher ist es wichtig, dass Hauseigentümer sich über das Thema Wartung der Dach-Eindeckung informieren. Ein Wartungsvertrag in Form eines DachChecks, der eine regelmäßige Sichtung des Daches in festgelegten Abständen und nach schweren Stürmen vorsieht, hilft dem Hausbesitzer die Bausubstanz und seinen Versicherungsschutz zu bewahren.
Jeder Immobilienbesitzer ist im Rahmen seiner Pflichten als Versicherungsnehmer einer Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung dazu verpflichtet in regelmäßigen Intervallen eine Wartung der Dach-Eindeckung durchführen zu lassen.
Damit bei der Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz bestehen bleibt, ist eine regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung notwendig.
Jeder Immobilienbesitzer ist im Rahmen seiner Pflichten als Versicherungsnehmer einer Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung dazu verpflichtet in regelmäßigen Intervallen eine Wartung der Dach-Eindeckung durchführen zu lassen.
Damit bei der Gebäudehaftpflicht- und der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz bestehen bleibt, ist eine regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung notwendig.
Regenwasser kann bei schadhafter Dach-Eindeckung in die Bausubstanz eindringen und deren Struktur zerstören. Im Winter gefriert in die Bausubstanz eingedrungenes Wasser, dehnt sich aus und verursacht Rissbildungen und Lockerungen.
Als Hausbesitzer sollten Sie auch ein Augenmerk auf die Bedingungen Ihrer Versicherungen haben. Denn sowohl bei der Gebäudehaftpflicht- als auch bei der Wohngebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel, Brand etc. müssen Hauseigentümer ihr Dach regelmäßig warten lassen.
Die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen bestätigt, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen kann. In Extremfällen, zum Beispiel wenn Personen durch herabfallende Dachteile verletzt oder gar getötet werden, kann diese Rechtslage den wirtschaftlichen Ruin des Hausbesitzers bedeuten.
Die Innungsbetriebe des Deutschen Dachdeckerhandwerks bieten hier die perfekte Lösung für Sie: DachCheck und DachCheck Plus.
Sturmschäden an Grundstücken und Gebäuden.
Folgende Wartungsintervalle werden vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks empfohlen
Alter des Daches Bereich des Daches Wartungsintervall
bis 5 Jahre Eindeckung keine
ab dem 6. Jahr Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel alle 3 Jahre
ab dem 15. Jahr Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel
Befestigung der Lattung alle 2 Jahre
unabhängig vom Alter des Daches oder der Eindeckung, nach außergewöhnlichen Ereignissen wie beispielsweise einem Sturm oberhalb Windstärke 8. Windstärke 8 entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 –74 km/h Eindeckung und Stichprobe der Befestigung der Dach-Steine/-Ziegel
Befestigung der Lattung
Überprüfung der Auswirkungen des außergewöhnlichen Ereignisses auf die Tragkonstruktion des Daches schnellstmöglich nach dem Eintritt des außergewöhnliche Ereignisses
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Windstärke – Windgeschwindigkeit
Quelle: Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk 5.3-Fachregeln Dachdeckungen Dachziegel und Dachsteine (12-2012)-1 Allgemeine Regeln 1.5 Inspektion und Wartung.
Telefon: +49 (0) 6629 – 915379
E-Mail: info@bsv-meixner.de
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