Hausbau Umbau Sanierung Förderung

Welche Förderung gibt es?

Bauherren und Immobilien Besitzer haben beim Hausbau, Umbau und Sanierung viele Möglichkeiten ihr Haus mit Geld aus der Staatskasse auf Vordermann zu bringen. Auch wer Wohneigentum bauen oder kaufen will, bekommt Zuschüsse.

Ob bauen oder kaufen, Angesichts stetig steigender Immobilien- und Baupreise lohnt es sich, nach Zuschüssen Ausschau zu halten. Zu den ersten Adressen gehören die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle, kurz Bafa.

Beide bieten Privateigentümern und solchen, die es werden wollen, insgesamt etwa 50 Förderprogramme. Ein Schwerpunkt liegt auf Energieeffizienz. Ein anderer ist die Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum und dessen Sanierung.

Wichtig in jedem Fall, Geld für Hausbau, Umbau und Sanierung gibt es nur auf Antrag. Der Antrag muss auf jeden Fall vor der Auftragsvergabe gestellt werden, sagt Thorsten Weber, Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Fulda. Die KfW-Förderung wird in der Regel immer über die Hausbank beantragt. Bei der Bafa läuft alles direkt und online.

Ohne Belege keine Förderung!

Sowohl KfW als auch Bafa erwarten, dass Haus-Eigentümer sich vor Einreichen ihres Antrags informieren und möglichst einen Energieberater zu Hilfe holen. Dieser kümmert sich zudem um den mit der Antragstellung verbundenen Papierkram und besorgt die erforderlichen Nachweise bei den ausführenden Firmen. Ohne solche Belege zahlen die Förderinstitutionen nicht.

Das Beraterhonorar wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst. „Bei zwei Wohnungen können dann maximal 800 Euro für eine Vor-Ort-Beratung herausspringen“, sagt Weber.

Das Bafa hat eigens für Immobilienbesitzer den Topf „Energieberatung Wohngebäude“, aus dem Energieberater finanziert werden. Diese geben Eigentümern von Bestandsbauten Tipps, wie sie in ihrem Haus Energie sparen können. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Im Rahmen des Programms macht der Fachmann eine Bestandsaufnahme. Auf dieser Basis erstellt er ein Konzept, um das Haus energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Konzept beinhaltet nach Bafa-Angaben auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten. Am Ende steht ein Sanierungsfahrplan.

Das Programm können Haus-Eigentümer nutzen. Es wendet sich sowohl an einzelne Hausbesitzer als auch an Wohnungseigentumsgemeinschaften. Die Förderung zahlt das Bafa direkt an den Energieberater aus, der es mit seinem Honorar verrechnen muss.

Einhaltung der technischen Richtlinien

Die Behörde empfiehlt auf ihren Internetseiten, im Vorfeld eines Antrags unbedingt die technischen Richtlinien zu beachten. Die Gewährung von einem Zuschuss ist grundsätzlich an die Einhaltung der technischen Richtlinien geknüpft. So muss, wer 2019 seine Heizung optimieren will, bestimmte Pumpen einsetzen. Nur dann gibt der Staat 30 Prozent der Investitionskosten dazu.

Die Höchstsumme aus dem Programm „Heizungsoptimierung“ beträgt 25.000 Euro. Der Betrag fließt, sobald der Bauherr die detaillierte Rechnung ans Bafa geschickt und das Amt geprüft hat.

Pellets und Hackschnitzel statt Kohle und Gas

Hausbesitzer, die den Umstieg auf Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen planen, können ebenfalls von Zuschüssen profitieren. Vorausgesetzt, die alte Heizungsanlage ist mindestens zwei Jahre in Betrieb und soll ersetzt werden. Das Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist mit Maßnahmen aus dem Angebot von Bafa und KfW kombinierbar. So ist weiteres Geld für das Vorhaben nutzbar.

Die bundeseigene KfW-Bank kennen die meisten Hausbesitzer und Bauherren im Zusammenhang mit dem sogenannten KfW-Standard, der die Energieeffizienz eines Hauses umschreibt. 2019 behält das Institut seine Förderprogramme bei.

Dazu gehört seit dem Sommer 2018 das Baukindergeld. Mit dem Geld unterstützt der Staat Familien. Häuslebauern und Käufern selbst genutzter Eigentumswohnungen wird mit 12.000 Euro pro Kind verteilt auf zehn Jahre unter die Arme gegriffen.

Bis zu 50.000 Euro als zinsgünstigen Kredit

Im Unterschied zu einem Kredit muss der Zuschuss aus der Staatskasse nicht zurückgezahlt werden. Familien beantragen das Baukindergeld direkt über die Internetseite der KfW, wo es unter dem Stichwort Baukindergeld oder unter der Bezeichnung Produkt 424 zu finden ist.

Auch wer kein Baukindergeld in Anspruch nimmt, kann sich bei der KfW Geld für Kauf oder Bau von Wohneigentum holen. Sie vergibt bis zu 50.000 Euro als zinsgünstigen Kredit, der nicht an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Programm 124). Wichtig ist, dass die Kreditnehmer selbst einziehen.

Bei Neubauten kann das Darlehen eingesetzt werden für den Kauf des Grundstücks, Baukosten sowie Neben- und Beraterkosten. Käufer von Bestandsbauten dürfen das Geld für Kaufpreis, Umbau und Modernisierung sowie für die Erwerbsnebenkosten verwenden.

Der Kredit kann mit anderen KfW-Angeboten – etwa zum energieeffizienten Bauen und Sanieren oder zum altersgerechten Umbau des Eigenheims verknüpft werden. Beim energetischen Bauen und Sanieren rückt die KfW außerdem bis zu 4000 Euro Zuschuss raus, wenn ein Experte für Energieeffizienz das Projekt begleitet.

Bis zu 50.000 Euro Kredit gibt die Förderbank denjenigen, die über eine Genossenschaft an Wohneigentum kommen wollen. Das Geld ist in den Kauf von Genossenschaftsanteilen zu investieren. Der Kredit (Programm 134) muss über eine Bank beantragt werden.

Wegen der Vielfalt der Fördermöglichkeiten rät Alexander Steinfeldt von der Beratungsgesellschaft CO2online Immobilienbesitzern, die Programme zu vergleichen und Berechnungstools nutzen. Die Beratungsgesellschaft erarbeitet im Auftrag des Bundes die Fördergeldbroschüre 2019. Diese wird voraussichtlich im ersten Quartal erscheinen.

Quelle: n-tv.de, Monika Hillemacher, dpa

BSV Rüdiger Meixner – Das Immobiliengutachter und Bausachverständigen Büro aus Schenklengsfeld

Wir helfen Ihnen schnell, kompetent mit Sachverstand!

Kontaktieren Sie uns jetzt

Telefon:   +49 (0) 6629 – 915379
E-Mail:    in**@bs*********.de

Profitieren Sie von über 35 Jahren praktischer Bauerfahrung!

Senden Sie uns eine Nachricht!

Autoren-Avatar
Rüdiger Meixner
Rüdiger Meixner Dipl. Staatl. gepr. Holz- und Betriebstechniker, Tischler Meister, Zimmerer Meister Geburtsdaten: 02.04.1963 in Rhina Familienstand: verheiratet, 1 Kind Ausbildung: 1986 - 1988 Staatl. gepr. Holz- & Betriebstechniker | Fachschule Technik-Holz | Hildesheim, Tischler-Meister 1978 - 1981 Bau- und Möbeltischler | Firma Schmidt | Bad Hersfeld Besondere Qualifikationen: gepr. Sachverständiger Wertermittlung an Gebäuden und Grundstücken. gepr. Sachverständiger Schäden an Gebäuden gepr. Sachverständiger für Versicherungsschäden (Sach) Berufliche Qualifikationen: Dipl. staatl. gepr. Holz- Betriebstechniker, Tischler Meister, Zimmerer Meister Spezialgebiete: Holzbau, Holz-Fertigbau, Fenster und Fassade, Innenausbau, Trockenbau, Estrich, Fliesen, Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 bis 18535 Beruflicher Werdegang: 04/2018 bis heute Freiberuflicher Bausachverständiger, BSV Rüdiger Meixner 04/2013 - 04/2018 Technische Leitung, Prokurist Rensch Haus GmbH www.rensch-haus.com 07/2009 - 03/2013 Niederlassungsleiter Werk Elsnigk, Prokurist Gussek Haus, Fensterbau Gussek GmbH www.gussek-haus.de/ 01/2008 - 06/2009 Leiter Kundenservice Nord, Standortleitung KAMPA Nord, Prokurist KAMPA GmbH www.kampa.de/ 01/2007 - 12/2007 Technische Werkleitung, Prokurist CreAKTIV GmbH, ein Unternehmen der KAMPA-Gruppe 04/1999 - 12/2006 Technischer Leiter Schwabenhaus GmbH & Co. KG www.schwabenhaus.de 05/1997 - 03/1999 Leiter Planung und Konstruktion Kalkulation, Ass. d. Techn. Geschäftsleitung Schwabenhaus GmbH & Co. KG www.schwabenhaus.de 04/1995 - 04/1997 Leiter Arbeitsvorbereitung, Planung und Konstruktion Schwabenhaus GmbH & Co. KG www.schwabenhaus.de 07/1993 - 03/1995 Leiter Arbeitsvorbereitung und Kalkulation Schwabenhaus GmbH & Co. KG www.schwabenhaus.de