Wartung der Dach-Eindeckung
Regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung
Beugen Sie durch regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung Bauschäden vor und sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche ab. Continue Reading Wartung der Dach-Eindeckung
Über die elementaren Grundgefahren hinaus, bieten die meisten Versicherer in Deutschland auch erweiterten Versicherungsschutz gegen beispielsweise erweiterte Elementargefahren an. Hierzu gehören beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, -senkungen oder -rutsche. Der Versicherungsschutz kann von jedem Versicherer individuell angeboten werden. Einen einheitlichen Anhaltspunkt bieten die Musterbedingungen zur verbunden Wohngebäudeversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft.
Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), Handelsgesetzbuchs (HGB) und Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:
Gemäß dem EU-Wettbewerbs-Recht kann jede Versicherung ihre Bedingungen seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote.
Die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen wurden gemäß folgender Chronologie entwickelt:
Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Musterbedingungen für Allgemeine Wohngebäudeversicherung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft[1]. Die einzelnen Versicherungsunternehmen sind nicht an diese gebunden. Jedoch richtet jedes Unternehmen sein Vertragswerk an diesem Muster aus.
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung (inklusive Hagel). Jede Versicherung kann einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.
In der Feuerversicherung ist das Wohngebäude gegen folgende Schadensursachen versichert:
Schäden durch Brand sind nur versichert, wenn es sich um ein Feuer handelt, welches zu einer offen erkennbaren Flamme geführt hat. Des Weiteren sind Brandschäden an z. B. Kaminen nicht versichert, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat.
In der Leitungswasserversicherung wird unterschieden:
2.1 Leitungswasserschäden
2.2 Frost- und sonstige Bruchschäden
In der Sturmversicherung sind Sturmschäden durch Windbewegungen ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden versichert. In der Meteorologie werden Windbewegungen erst ab Windstärke 9 als Sturm bezeichnet. Der Nachweis erfolgt durch umliegende Wetterstationen oder indirekt durch ähnliche Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft. Hagelschäden werden ähnlich abgeleitet. Wenn ein Baum durch einen Sturm umfällt und z. B. auf ein Auto fällt, dann bezahlt die Versicherung, wenn das Auto versichert ist.
Regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung
Beugen Sie durch regelmäßige Wartung der Dach-Eindeckung Bauschäden vor und sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche ab. Continue Reading Wartung der Dach-Eindeckung